Gesetzgebung über den Schutz des Privateigentunms gefordert

Von unserer  Mitarbeiterin Feng Qing

Yang Zhengshan, Professor der Chinesischen Universität für Politik und Recht:

„Der Schutz des Privateigentums ist weder nur eine Aufgabe für eine bestimmte Geschichtsperiode noch eine Notlösung; er ist eine strategische Aufgabe des Aufbaus der Rechtsordnung im ganzen Stadium des Sozialismus. Dies ist der Ausgangspunkt für das Erkennen der Notwendigkeit des Schutzes des Privateigentums.“

„Das Privateigentum wurde in China einst als Wurzel aller Übel bezeichnet. Eine lange Zeit nach Gründung des Neuen China war man der Ansicht, dass, wenn das Individuum die Produktionsmittel besitze, es unwiderruflich zur Ausbeutung komme; um soziale Gerechtigkeit zu realisieren und die Ausbeutung und den Unterschied zwischen Arm und Reich auszurotten, müsse der Sozialismus die Produktionsmittel in Volkseigentum überführen, und nur der Staat und die Kollektive hatten das Recht, Eigentum zu besitzen; das Individuum dürfe nur über grundlegende Konsumgüter verfügen und dürfe kein Recht auf Produktion und Bewirtschaftung haben. Theoretisch wurden die Arbeitskräfte nach der Etablierung des sozialistischen Volks- und Kollektiveigetums volkseigen (publicly owned) und die Werktätigen waren die Herren der Produktionsmittel. In der Tat waren unterschiedliche Interessen eine objektive Tatsache. Die Praxis hat bewiesen, dass die Eliminierung des Privateigentums unter Mißachtung der Erfordernis der Entwicklung der Produktivkräfte nicht durchführbar ist. Die einseitige Produktion und Verteilung sowie unterschiedliche Interessen führten dazu, dass das Wirtschaftssystem und das gesellschaftliche Leben in China stagnierte, der Staat und die Bevölkerung in Armut gerieten und die Volkswirtschaft am Rande des Zusammenbruchs stand.

Ende der 1970er initiierte Deng Xiaoping Chinas Reform des wirtschaftlichen Systems. In Übereinstimmung mit dem Bestreben der Menschen nach Privateigentum stellte der Staat das Konzept über die vertragliche Bodenbestellung in ländlichen Gebieten, den Einzelhandelbetrieb in den Städten und die Entwicklung von Privatunternehmen auf, wodurch die Initiative und Schöpferkraft der Werktätigen in Gang gesetzt wurden; staatseigene, kollektiveigene und Privatunternehmen begannen am Wettbewerb teilzunehmen; die Wirtschaft hat sich so rasch entwickelt und der Markt blüht; die Landesstärke ist und der Lebensstandard sind in großem Maße verbessert worden.

Der Schutz des Privateigentums ist eine Erfordernis der Entwicklung der Marktwirtschaft. Die Marktwirtschaft ist eine Wirtschaft, in der diverse Träger wie Investoren und Unternehmer jeweils die Befugnis haben, selbständig Entscheidungen zu treffen, und die Ressourcen durch den Markt verteilt werden. Das Privateigentum dringt in verschiedene Bereiche des Wirtschaftslebens.

Die Einführung des Rechts auf Privateigentum stellt eine Antriebskraft für die Entwicklung der Produktivkräfte dar. Das Privateigentum durch die Gesetzgebung zu schützen wird den Arbeitseifer und die Schöpferkraft der Menschen stimulieren und von großer Bedeutung für die Beruhigung der Stimmung im Volk, die Stabilisierung der Gesellschaft und die Verbesserung der Rechtsordnung sein.

Das Recht auf Privateigentum und das Privatwirtschaftssystem sind zwei unterschiedliche Dinge. Ersteres ist ein Recht, das in der Verfassung eines Landes bzw. in einem Gesetz verankert wird, während letzteres ein gesellschaftliches und wirtschaftliches System ist. Die Anerkennung und der Schutz des Privateigentums bedeutet nicht, dass man den Sozialismus in sein Gegenteil (Kapitalismus) umkrempelt.

In der Phase des Sozialismus ist die Existenz des Privateigentums unvermeidbar und rational, weil die Gesellschaft noch nicht die notwendigen geistigen und materiellen Bedingungen für die Eliminierung der Ausbeutung geschaffen hat. Die Verwirklichung des Kommunismus kann nicht unter der Voraussetzung der Beraubung des Privateigentums verwirklicht werden, im Gegenteil das Recht auf Privateigentum sollte in der Geschichtsperiode des Sozialismus und im Prozeß der Entwicklung der sozialistischen Marktwirtschaft beträchtlich bereichert werden. Das Privateigentum wird erst verschwinden, wenn es aufgrund des angehäuften Reichtums der Gesellschaft und der Einzelpersonen und des hohen öffentlichen Bewußtseins nicht mehr notwendig sein wird

Vorher sind alle Vorstellungen und Systeme, die darauf abzielen, das Privateigentum zu vernichten, schädlich.

Der Schutz des Privateigentums bedeutet nicht, nur das Privateigentum der Reichen zu schützen, sondern das Privateigentum aller Menschen. Die Marktwirtschaft betont, eher die Gleichberechtigung vor Gelegenheiten anstatt in Bezug auf die Resultate. Daher ist das Auftauchen einer Kluft zwischen Arm und Reich im Wettbewerb unvermeidlich. Bei der Lösung dieses Problems darf man das Privateigentum weder ignorieren, noch schwächen, geschweige denn aberkennen; man muss Regulierungmitttel zum Einkommensausgleich wie z. B. die Besteuerung anwenden.

Der Schutz der Privatunternehmen ist ein wichtiger Teil des Schutzes des Privateigentums in China. Die chinesischen Privatunternehmen haben zwar eine bestimmte Entwicklung erfahren, die meisten sind jedoch klein bzw. mittelgroß und im Vergleich mit den staatseigenen Unternehmen und den Unternehmen mit Auslandskapital relativ schwach. Um den Wettbewerb zu fördern und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, haben viele Staaten Maßnahmen für den Schutz ihrer kleinen und mittelgroßen Unternehmen ergriffen. China sollte ebenfalls eine Vorzugspolitik für die Privatunternehmen in Sachen Steuer, Ex- und Import und Kreditangelegenheiten ausarbeiten und ihnen mehr Entwicklungsraum gewähren.

Gegenwärtig wird das Vermögen der Privatunternehmen in vielen Gebieten nach wie vor, wenn auch in unterschiedlichem Grad, verletzt. Als Folge sind viele Privatunternehmer um ihre Zukunft besorgt.“

Yang Zhengshan äußerte, dass, wenn diese Lage nicht verbessert werde, dies negative Auswirkungen auf die Privatunternehmen, die einen wichtigen Grundstein der sozialistischen Marktwirtschaft bildeten, haben werde.

Er schlug vor, zunächst Bestimmungen über den Schutz von Privatunternehmen oder ein Gesetz über den Schutz von Privatunternehmen auszuarbeiten; grundlegende Klauseln über den Schutz des Vermögens der Privatunternehmen sollten eindeutig festgelegt werden, besonders Verbotsklauseln über willkürliches Eingreifen in die Bewirtschaftung der Privatunternehmen durch die Lokalregierungen und Verbotsklauseln über ungerechtfertigte Kapitalschöpfung sowie die willkürliche Zuteilung von Kontingenten; durch diese Maßnahmen könnten sich die Privatunternehmen unbeschwert für ihre Entwicklung einsetzen und mit vollem Recht ihr Privateigentum schützen.

Im Geist des 16. Parteitages wird die Klausel über den Schutz des Privateigentums sehr wahrscheinlich während der ersten Tagung des 10. nationalen Volkskongresses, der im März 2003 stattdinden wird, in die Verfassung der Volksrepublik China, aufgenommen werden. Für die drei  Eigentumsformen, nämlich staatliches, kollektives und Privateigentum, soll das gleiche Schutzprinzip gelten.

Der Schutz des Privateigtentums involviert nicht nur die Revidierung der Verfassung sondern auch die Adjustierung betreffender Klauseln des Zivil-, des Handels-, des Wirtschaftsgesetzes und des Strafgesetzes.

Liao Chunyang, Mitarbeiter des Instituts für Arbeit und Lohn des Ministeriums für Arbeit und Sozialabsicherung: „Meiner Meinung nach ist die Zeit reif, die Klausel über den Schutz des Privateigentums in die Verfassung aufzunehmen. Jiang Zemins Rede auf dem 16. Parteitag betonte u. a. : „Das Rechtssystem zum Schutz des Eigentums von privaten Einzelpersonen ist zu vervollständigen.“ Obwohl der Begriff „Eigentum von privaten Einzelpersonen“ und der Begriff „Privateigentum“ nicht gleich sind und das „Eigentum von privaten Einzelpersonen“ kein rechtlicher Begriff ist, bedeutet die Gesetzgebung über den Schutz des Eigentums von privaten Einzelpersonen den Schutz des Privateigentums. Da China lange Zeit die marxistische These über das Privateigentum einseitig interpretierte, lehnte die dominierende Ideologie in unserem Land das Konzept „Eigentum“ ab. Heute, wo dieses Konzept im Zuge der Entwicklung der Marktwirtschaft von immer mehr Menschen akzeptiert wird, wird dieses ein Bestandteil der gegenwärtig dominierenden Ideologie. Daher ist es notwendig, dass die Verfassung, die im Kern des staatlichen Rechtssystems steht, dies widerspiegelt.

Die Behauptung, dass die gegenwärtige Verfassung Chinas das Privateigentum nicht schützt, entspricht nicht der Tatsache. Der erste Paragraf von Artikel 13 der Verfassung lautet: „Der Staat schützt das Recht der Bürger auf Besitz von legal erworbenem Einkommen, Ersparnissen, Häusern und anderen legalen Vermögen.“ Dieser Artikel legt fest, was zur Kategorie des zu schützenden Privateigentums zählt. Allgemein gesagt negiert die Bestimmung über das Recht der Bürger auf Eigentum in der gegenwärtigen Verfassung das Privateigentumsrecht nicht kategorisch; der Begriff „Privateigentum“ wird in der Verfassung nicht gebraucht; allerdings wird eine schwammige Formulierung verwendet, um dieses Konzept zu umgehen, während man versucht, sich an die Veränderungen der sozialen Realität anzupassen.Von einem positiven Aspekt aus betrachtet hat die große Anpassungsfähigkeit die Verfassung in die Lage versetzt, zu vermeiden, der Reform im wirtschaftlichen Feld  große Hindernisse zu schaffen. Ihre rechtliche Mehrdeutigkeit hat allerdings die Anwendung anderer relevanter Gesetze bei vielen Gelegenheiten behindert.

Da sie eine zentrale Stellung in der Rechtsordnung des Landes einnimmt, sollte die Verfassung einen effektiven Rahmen für das System liefern.

Der Schutz des Privateigentums durch die Verfassung wird das Denken der Menschen beeinflussen. Das Recht auf Privateigentum kann in bestimmem Grad als eine Erweiterung des Individuums betrachtet werden. Die Anerkennung und die Gewährleistung des Schutzes des Privateigetums kommt der Entstehung eines Mechanismus zur Beschränkung des Individuums zugute. In diesem Sinne betrachtet kann die Integration der Achtung für Individuen mit der Achtung anderer und  die Integration der persönlichen mit der gesellschaftlichen Freiheit nur durch die Aufnahme des Rechts auf Privateigentums in die Verfassung verwirklicht werden. Gleichzeitig ist das Recht auf Privateigentum ebenfalls von wichiger Bedeutung dafür, den Menschen zu helfen, sich ein Rechtsbewußtsein anzueignen und die ungerechte Expansion der öffentlichen Macht zu bekämpfen. Auch wenn China seit Beginn der Durchführung der Refom- und Öffnungspolitik große Fortschritte, was die Erhöhung des Bewußtseins der Menschen für ihre persönlichen Rechte und die Beschränkung der staatlichen Macht anbelangt, gemacht hat, muss man sagen, dass China noch einen langen Weg gehen muss, bis es den Standard eines modernen Rechtstaates erreicht haben wird. Dass das Konzept betreffs des Rechts auf Privateigentum in der

Verfassung definiert wird, wird langfristig einen positiven Einfluß auf den Aufbau eines Rechtstaates und auf die gesamte Rechtsordnung des Landes ausüben.

Dass das Recht auf Privateigentum in der Verfassung nicht erwähnt wird, hat dazu geführt, dass das Recht auf Privateigentum auch in anderen Gesetzen nicht erwähnt wird. Beispielsweise lautet Artikel 75 der Allgemeinen Regeln des Zivilrechts: „Das persönliche Vermögen der Bürger umfasst ihre legal erworbenen Einkommen, Häuser, Ersparnisse, Bedarfsartikel, Bücher und Materialien, Wälder, Hölzer, Vieh, alle gesetzlich erlaubten Produktionsmittel und andere legale Vermögen.“ Wenn wir diesen Artikel mit Artikel 13 der Verfassung vergleichen, kommen wir zum Schluss, dass dieser Artikel lediglich mehr Besitztümer aufzählt. Dieser Artikel kann jedoch nicht den Umfang und die Vollständigkeit des persönlichen Vermögens gewährleisten. Wenn die Formulierung des Artikels 75 der Allgemeinen Regeln des Zivilrechts durch die Formulierung „Privateigentum“ ersetzt wird, wird letztgenannte nicht nur inhaltlich eindeutiger sein sondern auch der objektiven Realität der Diversifikation der Einkommensquellen unter dem sozialistischen Marktwirtschaftssystem mehr entsprechen.

Da die Verfassung und das Zivilrecht nicht das Konzept „Privateigentum“ verwenden, flüchten sie zu mehrdeutigen Formulierungen wie  „legal erworbene Einkommen“. Da die Verfassung die höchste Rechtskraft in der Rechtsordnung hat, liegt es anderen Gesetzen, gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften ob, „legal erworbene Einkommen“ zu definieren. Dies wirkt sich offensichtlich nachteilig darauf aus, das Recht auf legal erworbene Einkommen kraft der Verfassung zu schützen und dies entspricht auch nicht der Funktion der Verfassung. Eine derartige Formulierung über das persönliche Recht auf Vermögen führt dazu, dass eine Beziehung zwischen den Festlegungen der Verfassung und den Festlegungen anderer Gesetze, im Kreis über die Rechtsnorm zu argumentieren, entsteht, wodurch die Struktur der ganzen Rechtsordnung beeinträchtigt wird.

Die Anerkennung und der Schutz des Rechts auf Privateigentum hat einen direkten Bezug auf die Etablierung einer Rechtsordnung mit einem Recht-Macht-Bezug als ihr Grundkonzept. Mit der Etablierung des sozialistischen Wirtschaftssystems und Chinas Beitritt zur WTO ist es dringend notwendig, Chinas Gesetze Anschluß an die internationalen Gesetze finden zu lassen. Vor diesem Hintergrund bilden die Rechte der Bürger und die Macht des Staates in der Tat die grundlegenden Begriffe für die Etablierung der ganzen Rechtsordnung.

Kurz gesagt, kann die Lage, dass die Verfassung und die Gesetze der aktuellen Situation nicht mehr entsprechen, verbessert und die öffentliche Identifizierung mit der Verfassung und den Gesetzen gesteigert werden, wenn die Verfassung das Recht auf Privateigentum anerkennt.

Die drei bisherigen Revidierungen der 1982 veröffentlichten Verfassung betrafen alle die Readjustierung des Wirtschaftssystems,  Artikel 13 der Verfassung ist allerdings unverändert geblieben. Das ist bedauerlich. Die Formulierung „das Eigentum von privaten Einzelpersonen“, die in Jiangs Bericht auf dem 16. Parteitag aufgestellt wurde, liefert eine Grundlage und Chance zur Aufnahme der Klausel über den Schutz des Privateigentums in die Verfassung.